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BSG Urteil v. - B 11 AL 42/21 R

Gesetze: § 40 Abs 1 SGB 1, § 41 SGB 1, § 44 Abs 1 SGB 1, § 44 Abs 2 Alt 1 SGB 1, § 131 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 131 Abs 1 S 2 Alt 1 SGB 3 vom , § 151 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 151 Abs 1 S 2 Alt 1 SGB 3 vom , § 337 Abs 2 SGB 3, Art 3 Abs 1 GG

Arbeitslosengeldanspruch - Neuberechnung des Bemessungsentgelts wegen nachträglich zugeflossenem Arbeitsentgelt - Verzinsung der Nachzahlung des Arbeitslosengeldes - Verzinsungsbeginn - tatsächlicher Zufluss der Lohnnachzahlung - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Ein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld, der auf einer Neuberechnung des Bemessungsentgelts wegen nachträglich zugeflossenen Arbeitsentgelts beruht, ist erst nach diesem Zufluss fällig und zuvor nicht zu verzinsen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:150223UB11AL4221R0

Fundstelle(n):
GAAAJ-44519

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