Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - XI R 34/21

Gesetze: FGO § 56; FGO § 52d; FGO § 52a Abs. 5 Satz 2

Zum Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei der Übermittlung elektronischer Dokumente im finanzgerichtlichen Verfahren

Leitsatz

1. Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO erhalten hat. Dies ist vom Beteiligten zu kontrollieren.

2. Auch ein Finanzamt darf nicht ohne Verschulden davon ausgehen, dass die Kontrolle des Erhalts einer Eingangsbestätigung des Gerichts entbehrlich sei. Dies gilt unabhängig davon, ob es verwaltungsintern zur Durchführung dieser Kontrolle angewiesen ist oder nicht.

3. Die Finanzverwaltung kann ihre Sorgfaltspflichten bei der elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht nicht selbst durch Verwaltungsanweisungen definieren. Außerdem kann es an sich selbst keine geringeren Anforderungen stellen als an die anderen Beteiligten, die zur elektronischen Übermittlung an das Gericht verpflichtet sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.240523.XIR34.21.0- 2 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2023 S. 305 Nr. 10
AO-StB 2023 S. 306 Nr. 10
BFH/NV 2023 S. 1172 Nr. 9
BFH/PR 2023 S. 316 Nr. 10
BFH/PR 2023 S. 316 Nr. 10
DB 2023 S. 1968 Nr. 34
DStR-Aktuell 2023 S. 14 Nr. 29
DStRE 2023 S. 1146 Nr. 18
GStB 2023 S. 41 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 15/2023 S. 639
StuB-Bilanzreport Nr. 15/2023 S. 640
AAAAJ-44534

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank