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BSG Beschluss v. - B 5 R 217/22 B

Gesetze: § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 248 Abs 1 SGB 6, § 256 Abs 3 SGB 6, § 256a Abs 4 SGB 6, § 259a Abs 1 S 5 SGB 6, RÜG, Art 3 Abs 1 GG

(Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit des § 256a Abs 4 SGB 6)

Leitsatz

Es ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, dass Zeiten des in der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR absolvierten Wehrdienstes im gesamtdeutschen Rentenrecht in derselben Höhe mit Entgeltpunkten bewertet werden wie die seit 1982 und auch bei Inkrafttreten der Rentenüberleitung in den alten Bundesländern zurückgelegten Wehrdienstzeiten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:150623BB5R21722B0

Fundstelle(n):
WAAAJ-44612

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