Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 8 AZR 199/22

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten dem Kläger zum Schadensersatz wegen unterbliebener Vergütungszahlung für die Monate Juni und Juli 2017 in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns verpflichtet sind. Der Kläger nimmt die Beklagten als Geschäftsführer seiner vormaligen Arbeitgeberin gesamtschuldnerisch in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:300323.U.8AZR199.22.0

Fundstelle(n):
WAAAJ-44651

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank