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BGH Beschluss v. - VIII ZB 89/22

Gesetze: § 57 ZPO, § 170 Abs 1 S 1 ZPO

Ende der Prozesspflegschaft: Verfahrenseintritt eines ordentlichen gesetzlichen Vertreters

Leitsatz

Das Amt des Prozesspflegers ist mit dem Verfahrenseintritt eines ordentlichen gesetzlichen Vertreters des Verfahrensbeteiligten beendet, ohne dass es einer gerichtlichen Aufhebung der Bestellung bedarf (im Anschluss an , WM 2021, 346 Rn. 21).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:160523BVIIIZB89.22.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2023 S. 1103 Nr. 16
QAAAJ-44653

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