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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes
Als Anlage übersende ich die Neufassung der Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes.
Dieses Schreiben wird nebst Anlage im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Ab sofort steht es für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) zur Verfügung.
Anlage 1
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes
Die Vorschriften des Außensteuergesetzes wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) vom (BGBl 2021 I S. 2035, BStBl 2021 I S. 874) weitgehend geändert. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Außensteuergesetzes in der ab geltenden Fassung Folgendes:
Abkürzungsverzeichnis
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a. a. O. | am angeführten
Ort |
ABl | Amtsblatt (der
Europäischen Union) |
AG | Aktiengesellschaft |
Richtlinie (EU)
2016/1164 des Rates vom
– ABl. L 193 vom
, S. 1 (Anti-Steuervermeidungsrichtlinie) | |
ATADUmsG | Gesetz zur
Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) |
BaFin | Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht |
BFH | Bundesfinanzhof |
BGBl. | Bundesgesetzblatt |
BMF | Bundeministerium der Finanzen |
BR-Drs. | Bundesratsdrucksache |
bspw. | beispielsweise |
BStBl | Bundessteuerblatt |
BT-Drs. | Bundestagsdrucksache |
bzw. | bezieh... |