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BAG Urteil v. - 3 AZR 280/22

Gesetze: § 72b ArbGG, § 317 Abs 1 ZPO

Zustellung eines Urteilsentwurfs

Leitsatz

Entspricht die zugestellte Urteilsabschrift in weiten und maßgeblichen Teilen nicht dem von den Richtern unterschriebenen Urteil, leidet sie an schweren, nicht mehr korrigierbaren Mängeln und ist von Amts wegen aufzuheben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:090523.U.3AZR280.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2036 Nr. 36
NJW 2023 S. 10 Nr. 33
FAAAJ-44742

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