Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung: Anforderungen an den elektronisch einzureichenden Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft
Leitsatz
Bei der Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung bedarf der elektronisch einzureichende Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen keines Dienstsiegels.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:010623BIZB69.22.0
Fundstelle(n): NJW 2023 S. 10 Nr. 32 WM 2023 S. 1469 Nr. 31 UAAAJ-44750