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Steuerliche Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister nach dem
Bezug: BStBl 2021 I S. 46
Bezug: BStBl 2004 I S. 411
Bezug: BStBl 1999 I S. 1076
Bezug: BStBl 2000 I S. 917
Bezug: BStBl 2004 I S. 1509
Bezug: BStBl 2009 I S. 888
Bezug: BStBl 2013 I S. 980
Bezug: BStBl 2014 I S. 1258
Bezug: BStBl 2017 I S. 182
Bezug: BStBl 2014 I S. 111
Bezug: BStBl 2017 I S. 1437
Bezug: BStBl 2013 II S. 186
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der steuerlichen Folgen einer nach dem vorgenommenen Löschung einer nach dem Recht des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) gegründeten Limited aus dem britischen Handelsregister (Companies House) Folgendes:
I. Zivilrechtliche Behandlung einer Limited nach dem Brexit
1Aufgrund des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) können sich nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründete Unternehmen, unter anderem in der Rechtsform einer „private company limited by shares“ (Limited), die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben, nach Ablauf der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Übergangsfrist zum nicht mehr auf die Grundfreiheiten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), namentlich die Niederlassungsfreiheit und die auf diese gestützte Anerkennung der Gesellschaft aufgrund der Gründungstheorie, berufen. Aus deutscher Sicht handelt es sich um Drittstaatengesellschaften.
2Für Gesellschafte...