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BFH Urteil v. - V R 117/86 BStBl 1991 II S. 281

Gesetze: AO 1977 §§ 37, 168, 218 Abs. 1

1. Ob eine Steuer ohne Rechtsgrund gezahlt worden ist, richtet sich regelmäßig nach den der Zahlung zugrunde liegenden Bescheiden 2. Führt eine Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der entrichteten Steuer, so ist eine Zustimmung der Finanzbehörde nicht mehr möglich, nachdem sie berichtigt worden ist

Leitsatz

1. Ob eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist, richtet sich regelmäßig nach den der Steuerzahlung zugrunde liegenden Bescheiden.

2. Führt eine Steueranmeldung zur Herabsetzung der bisher entrichteten Steuer, so ist eine Zustimmung der Finanzbehörde zu dieser Steueranmeldung nicht mehr möglich, nachdem sie berichtigt worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 281
BFH/NV 1991 S. 21 Nr. 5
NAAAA-93573

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