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BGH Urteil v. - X ZR 88/21

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des am 9. März 2009 angemeldeten und mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 228 895 (Streitpatents), das eine Wechselrichterschaltung betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:230523UXZR88.21.0

Fundstelle(n):
VAAAJ-44903

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