Wohnraummiete: Schadensersatzpflicht des Vermieters wegen schuldhafter Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung bei Unterbringung des Mieters in einer öffentlichen Notunterkunft
Leitsatz
Zur Schadensersatzpflicht eines Vermieters (hier nach § 536a Abs. 1, § 536 Abs. 3 BGB), der schuldhaft nicht mehr in der Lage ist, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zu gewähren, wenn der Mieter hiernach zur Vermeidung sonst drohender Obdachlosigkeit in einer öffentlichen "Notunterkunft" untergebracht wird.