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BFH Beschluss v. - XI S 2/23

Gesetze: FGO § 133a; FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1

Anhörungsrüge: Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung und geänderte Zusammensetzung des Spruchkörpers

Leitsatz

1. NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, soweit ein Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde auf einen im Beschwerdeverfahren vorgebrachten rechtlichen Gesichtspunkt gestützt wurde.

2. NV: Der über die Anhörungsrüge befindende Spruchkörper muss nicht personenidentisch mit demjenigen sein, der die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde getroffen hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.140623.XIS2.23.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1953 Nr. 35
BFH/NV 2023 S. 1095 Nr. 9
NJW 2023 S. 10 Nr. 35
RAAAJ-45013

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