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BAG Urteil v. - 5 AZR 268/22

Gesetze: § 1 TVG, § 611a Abs 2 BGB, § 389 BGB, § 394 S 1 BGB, § 850c Abs 1 Nr 1 ZPO, § 108 Abs 1 S 1 GewO

Ausschlussfrist - Lohnforderung - Aufrechnung

Tatbestand

Die Parteien streiten über Vergütung für den Monat Mai 2019 und dabei insbesondere über die Frage, ob die Forderung des Klägers wegen nicht rechtzeitiger gerichtlicher Geltendmachung verfallen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:030523.U.5AZR268.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1907 Nr. 33
GAAAJ-45047

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