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BGH Urteil v. - XI ZR 77/22

Gesetze: § 346 Abs 1 Halbs 2 BGB, § 357 Abs 1 S 1 BGB vom , Art 7 Abs 4 EGRL 65/2002

Verbraucherdarlehensvertrag im Fernabsatzgeschäft: Anspruch des Darlehensnehmers auf Nutzungsersatz hinsichtlich erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf im Lichte der Fernabsatzfinanzdienstleistungsrichtlinie

Leitsatz

§ 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum geltenden Fassung ist nicht im Lichte von Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG sowie des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom (im Anschluss an - Leonhard, WM 2020, 1190) dahin teleologisch zu reduzieren, dass dem Verbraucher aus einem nach erklärtem Widerruf rückabzuwickelnden im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrag kein Anspruch aus § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB auf Nutzungsersatz hinsichtlich der von ihm erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zusteht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:040723UXIZR77.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2050 Nr. 37
NJW-RR 2023 S. 1351 Nr. 20
WM 2023 S. 1463 Nr. 31
ZIP 2023 S. 1635 Nr. 31
HAAAJ-45051

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