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BGH Urteil v. - IV ZR 347/22

Gesetze: § 203 Abs 2 S 4 VVG, § 155 Abs 3 S 2 VAG, § 307 Abs 1 S 1 BGB

Private Krankenversicherung: Wirksamkeit einer Prämienanpassungsklausel

Leitsatz

Eine Prämienanpassungsklausel in der privaten Krankenversicherung, nach welcher der Versicherer die Beiträge bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent überprüfen und anpassen kann, aber nicht muss, weicht nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG ab und benachteiligt diesen auch nicht unangemessen gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:120723UIVZR347.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 3023 Nr. 41
NJW 2023 S. 3025 Nr. 41
NJW 2023 S. 9 Nr. 33
WM 2023 S. 1496 Nr. 32
GAAAJ-45167

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