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BGH Urteil v. - V ZR 112/22

Gesetze: Art 26 EUV 1215/2012, § 903 S 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 44 S 1 Nr 1 KGSG

Anspruch auf Löschung der Suchmeldung eines Kulturgutes auf der Internetseite der Lost Art-Datenbank: Internationale Zuständigkeit bei rügeloser Einlassung des Beklagten mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union; Eigentumsbeeinträchtigung durch eine solche Suchmeldung

Leitsatz

1. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte wird unter den Voraussetzungen des Art. 26 EuGVVO auch dann begründet, wenn der sich rügelos einlassende Beklagte seinen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union hat.

2. Die auf wahren Tatsachen beruhende Suchmeldung eines Kulturgutes auf der Internetseite der Lost Art-Datenbank stellt keine Eigentumsbeeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB dar und begründet daher keinen auf Beantragung der Löschung gerichteten Anspruch des gegenwärtigen Eigentümers gegen den Veranlasser der Meldung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:210723UVZR112.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 3013 Nr. 41
NJW 2023 S. 3019 Nr. 41
RIW 2023 S. 761 Nr. 11
WM 2023 S. 1705 Nr. 36
KAAAJ-45264

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