Insolvenzverwaltervergütung: Anspruch auf Rückgewähr eines der Masse entnommenen, letztlich nicht verdienten Vorschusses; Beginn der Verjährung des Rückgewähranspruchs
Leitsatz
1. Der Anspruch auf Rückgewähr eines der Masse entnommenen, letztlich aber nicht verdienten Vorschusses auf die Vergütung des Insolvenzverwalters ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften über die Herausgabepflicht des Beauftragten.
2. Die Verjährung eines Anspruchs auf Rückgewähr eines überzahlten Vorschusses beginnt grundsätzlich erst mit dem Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Insolvenzgerichts zu laufen, aus dem sich die Überzahlung ergibt.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:290623UIXZR152.22.0
Fundstelle(n): BB 2023 S. 2050 Nr. 37 DStR-Aktuell 2023 S. 10 Nr. 33 NJW 2023 S. 10 Nr. 35 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2023 S. 3120 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2023 S. 3120 WM 2023 S. 1512 Nr. 32 ZIP 2023 S. 1757 Nr. 33 ZIP 2023 S. 5 Nr. 31 UAAAJ-45265