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BFH Urteil v. - X R 22/20 BStBl 2023 II S. 866

Gesetze: EStG § 10f Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1; EStG § 10e Abs. 4

Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Leitsatz

1. Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur „bei einem Objekt“ bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur für ein selbstbewohntes Baudenkmal Gebrauch machen kann. Insoweit tritt durch die Inanspruchnahme einer Steuervergünstigung nach § 10f Abs. 1 EStG ein Objektverbrauch ein.

2. Die Vorschrift verhindert die Inanspruchnahme der Vergünstigung für mehr als ein Objekt nicht nur in demselben Veranlagungszeitraum nebeneinander, sondern auch in mehreren Veranlagungszeiträumen nacheinander.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.240523.XR22.20.0

Fundstelle(n):
BStBl 2023 II Seite 866
BFH/NV 2023 S. 1248 Nr. 10
BFH/PR 2023 S. 328 Nr. 11
BFH/PR 2023 S. 328 Nr. 11
DStR 2023 S. 1702 Nr. 31
DStRE 2023 S. 1017 Nr. 16
EStB 2023 S. 383 Nr. 10
EStB 2023 S. 383 Nr. 10
NJW 2023 S. 2600 Nr. 35
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2023 S. 677
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2023 S. 677
EAAAJ-45441

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