Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - XII ZB 418/22

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 133 FamFG

Organisationsverschulden bei unterlassener Weisung zur Notierung einer Vorfrist

Leitsatz

Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Hierzu gehört die allgemeine Anweisung, bei Verfahrenshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine grundsätzlich etwa einwöchige Vorfrist im Fristenkalender zu notieren.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:210623BXIIZB418.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 3297 Nr. 45
NJW 2023 S. 3297 Nr. 45
NJW 2023 S. 8 Nr. 35
NJW-RR 2023 S. 1284 Nr. 19
NJW-RR 2023 S. 1286 Nr. 19
FAAAJ-45513

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank