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BGH Beschluss v. - XII ZB 537/22

Gesetze: § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 93 ZPO, § 257 ZPO, § 307 S 1 ZPO

Veranlassung zur Klageerhebung bei Schweigen eines gewerblichen Mieters zu fristgerechter Räumung der Mieträume

Leitsatz

Der auf künftige Räumung verklagte Mieter von Gewerberäumen ist zur Vermeidung der Kostenfolge des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht gehalten, sich auf eine Aufforderung des Vermieters zu seiner Bereitschaft zu erklären, die Mieträume bei Vertragsende an den Vermieter herauszugeben. Allein durch sein Schweigen auf eine solche Aufforderung des Vermieters gibt er noch keine Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne von § 93 ZPO.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:280623BXIIZB537.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 2781 Nr. 38
NJW 2023 S. 2783 Nr. 38
NJW 2023 S. 8 Nr. 34
AAAAJ-45584

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