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BAG Urteil v. - 7 AZR 239/22

Tatbestand

Die Parteien streiten hauptsächlich darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31. Mai 2020 geendet und ob es bereits in der Zeit vom 1. November 2018 bis zum 31. August 2019 bestanden hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:050423.U.7AZR239.22.0

Fundstelle(n):
JAAAJ-45636

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