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BGH Beschluss v. - I ZB 74/22

Gesetze: § 1025 Abs 2 ZPO, § 1032 Abs 2 ZPO, § 1062 Abs 2 ZPO

Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts zur Beilegung von Investitions-Streitigkeiten; Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit schiedsrichterlichen Verfahrens

Leitsatz

Als Mindestvoraussetzung für einen zulässigen Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO muss eine konkrete Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien mit einem potenziell daraus erwachsenden Schiedsverfahren vorgetragen werden. Eine nur potenzielle oder zukünftige Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien genügt nicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:270723BIZB74.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1857 Nr. 33
NJW 2023 S. 10 Nr. 34
NJW 2023 S. 3514 Nr. 48
WM 2023 S. 1578 Nr. 33
ZIP 2023 S. 2651 Nr. 50
EAAAJ-45642

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