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BGH Urteil v. - X ZR 51/21

Gesetze: Art 56 EuPatÜbk, § 4 PatG

Patentrechtliche Begründung einer erfinderischen Tätigkeit - Schlossgehäuse

Leitsatz

Schlossgehäuse

1. Eine erfinderische Tätigkeit kann nicht auf ein Merkmal gestützt werden, das eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt (Bestätigung von , GRUR 2008, 56 Rn. 25 - Injizierbarer Mikroschaum; Urteil vom - X ZR 41/17, Rn. 46).

2. Mit einem Merkmal verbundene besondere Vorteile können nur dann zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden, wenn sie in der Patentschrift offenbart oder für den Fachmann erkennbar sind (Bestätigung von , Rn. 46).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:130623UXZR51.21.0

Fundstelle(n):
SAAAJ-45646

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