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BGH Urteil v. - I ZR 65/22

Gesetze: Art 7 Abs 1 EGRL 29/2005, Art 7 Abs 4 Buchst c EGRL 29/2005, § 5a Abs 1 UWG, § 5b Abs 1 Nr 3 UWG, EGRL 29/2005

Vorlagefrage an EuGH zur Transparenz von Tarifrechnern für Stromtarife von Energieversorgern - Doppeltarifzähler

Leitsatz

Doppeltarifzähler

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 7 Abs. 1 und 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 149 vom , S. 22; Berichtigung ABl. L 253 vom , S. 18) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Muss die vom Gewerbetreibenden nach Art. 7 Abs. 1 und 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG zu erteilende Information über die Art der Preisberechnung bei einer vom Verbrauch abhängigen Preisgestaltung so beschaffen sein, dass der Verbraucher auf Grundlage der Information selbständig eine Preisberechnung vornehmen kann, wenn er den ihn betreffenden Verbrauch kennt?

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:270723BIZR65.22.0

Fundstelle(n):
IAAAJ-45885

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