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BGH Urteil v. - X ZR 56/21

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 524 321 (Streitpatents), das am 16. Oktober 2003 angemeldet wurde und einen nicht invasiven Nachweis fötaler genetischer Merkmale betrifft. Die nebengeordneten Patentansprüche 1 und 15, auf die vier bzw. sieben weitere Ansprüche zurückbezogen sind, lauten:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:220623UXZR56.21.0

Fundstelle(n):
YAAAJ-45900

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