Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen des Biergartens; Ausgabe von Mehrweg-Geschirr und -Besteck; Schätzung der Umsätze, die Speisen zum Mitnehmen betreffen
Leitsatz
1. NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass der Inhaber eines Grillstands in einem Biergarten vor Einführung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen erbrachte, wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt Speisen abgab und aufgrund des Pachtvertrags mit dem Betreiber des Biergartens berechtigt war, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zur Verfügung zu stellen.
2. NV: Schon die Bereitstellung und Rücknahme von Mehrweg-Geschirr und -Besteck sowie dessen Reinigung kann ausreichen, um den Regelsteuersatz zur Anwendung zu bringen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2023:B.120723.XIB1.23.0
Fundstelle(n): BB 2023 S. 1877 Nr. 33 BFH/NV 2023 S. 1201 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2023 S. 717 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2023 S. 717 UR 2023 S. 719 Nr. 18 UR 2023 S. 721 Nr. 18 UStB 2023 S. 281 Nr. 9 UStB 2023 S. 281 Nr. 9 LAAAJ-45913