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BFH Urteil v. - III R 85/89 BStBl 1991 II S. 518

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2EStG § 33a Abs. 1 Satz 1

Sittliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt zwischen Partnern einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft?

Leitsatz

Eine sittliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt zwischen Partnern einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft volljähriger Personen kommt nur in Betracht, wenn die Bedürftigkeit eines Partners gemeinschaftsbedingt ist und besondere Umstände vorliegen, die die Unterhaltsgewährung bei Würdigung der gesamten Umstände als unausweichlich erscheinen lassen (Fortführung der , BFHE 158, 431, BStBl II 1990, 294, und vom III R 102/87, BFHE 160, 519, BStBl II 1990, 886).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 518
BFH/NV 1991 S. 44 Nr. 7
OAAAA-93684

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