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BAG Beschluss v. - 1 ABR 43/18

Gesetze: § 7 Abs 1 S 1 Nr 2 MitbestG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 MitbestG, § 2a Abs 1 Nr 3e ArbGG, § 21 Abs 6 S 1 SEBG, § 83 Abs 3 ArbGG, Art 1 Abs 2 EGRL 86/2001, Art 7 EGRL 86/2001

Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE)

Leitsatz

Wird eine nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 iVm. Abs. 2 Nr. 2 MitbestG mitbestimmte Aktiengesellschaft deutschen Rechts in eine SE mit dualistischem System umgewandelt, muss in der Beteiligungsvereinbarung ein gesondertes Wahlverfahren für - von in der SE und ihren Tochtergesellschaften vertretenen Gewerkschaften - vorgeschlagene Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat für alle Arbeitnehmer der SE und ihrer Tochtergesellschaften vorgesehen sein.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:230323.B.1ABR43.18.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1972 Nr. 35
UAAAJ-45962

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