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BFH Urteil v. - X R 107/90 BStBl 1991 II S. 524

Gesetze: FGO § 62 Abs. 1

Auch juristische Personen können vor den FG als Prozeßbevollmächtigte auftreten

Leitsatz

Lohnsteuerhilfevereine und andere juristische Personen (z.B. Steuerberatungsgesellschaften) sind vor den Finanzgerichten vertretungsbefugt.

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 524
BFH/NV 1991 S. 36 Nr. 6
MAAAA-93689

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