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FG Münster Urteil v. - 3 K 383/21 F

Gesetze: BewG § 11; BewG § 151; BewG § 199; BewG § 200; BewG § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c; BewG § 97

Bewertung: Anteile

Anteilsbewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Leitsatz

Eine Kartellbuße ist dem Betriebsergebnis für Zwecke des vereinfachten Ertragswertverfahrens als außerordentliche Aufwendung hinzuzurechnen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ErbStB 2023 S. 257 Nr. 9
ErbStB 2023 S. 257 Nr. 9
XAAAJ-46087

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