Ein Dritter ist nicht am Verfahren über die Änderung eines Steuerbescheids bei widerstreitender Steuerfestsetzung beteiligt (§ 174 Abs. 5 Satz 1 AO), wenn er zwar hinzugezogen worden ist, das Verfahren aber durch einen ohne seine Zustimmung oder seinen entsprechenden Antrag ergangenen Abhilfebescheid endet
Leitsatz
Ein Dritter ist nicht am Verfahren über die Änderung eines Steuerbescheids bei widerstreitender Steuerfestsetzung beteiligt (§ 174 Abs. 5 Satz 1 AO 1977), wenn er zwar hinzugezogen worden ist, das Verfahren aber nicht durch Einspruchsentscheidung, sondern durch einen ohne seine Zustimmung oder seinen entsprechenden Antrag ergangenen Abhilfebescheid endet (§ 172 Abs. 1 Nr. 2a, § 367 Abs. 2 Satz 3 AO 1977).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 605 BFH/NV 1991 S. 49 Nr. 8 IAAAA-93728