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BFH Urteil v. - II B 99/90 BStBl 1991 II S. 623

Gesetze: BewG § 97 Abs. 1 Nr. 5FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Anteile an einer GmbH (Organgesellschaft), die einem Gesellschafter einer Personengesellschaft (Organträger) gehören, rechnen zum Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft

Leitsatz

Es bedarf keiner Klärung durch ein Revisionsverfahren, daß die einem Gesellschafter einer OHG oder KG (Organträger) gehörenden Anteile an einer GmbH (Organgesellschaft) bewertungsrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft zu rechnen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 623
BFH/NV 1991 S. 49 Nr. 8
RAAAA-93738

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