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BSG Urteil v. - B 11 AL 38/21 R

Gesetze: § 26 Abs 2 Nr 3 SGB 3 vom , § 28 Abs 1 Nr 2 SGB 3 vom , § 28 Abs 2 SGB 3 vom , § 142 Abs 1 S 1 SGB 3, § 43 SGB 6, § 102 Abs 2 SGB 6

(Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger Versicherungspflichtiger - Zusammentreffen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung - Nichtzahlung der Rente wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze - sonstige versicherungsfreie Person - Voraussetzung des § 28 Abs 2 SGB 3 - Versicherungspflichtverhältnis)

Leitsatz

1. Aufgrund des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist nicht versicherungspflichtig, wem wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze tatsächlich keine Rente geleistet wird.

2. Versicherungsfreiheit in einer Beschäftigung oder aufgrund des Bezugs einer anderen Sozialleistung bei zuerkannter Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt Versicherungspflicht wegen tatsächlichen Rentenbezugs voraus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:060623UB11AL3821R0

Fundstelle(n):
TAAAJ-46541

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