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BFH Urteil v. - XI R 14/87 BStBl 1991 II S. 628

Gesetze: EStG § 6b Abs. 2

Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Abbruchkosten im Zusammenhang mit der Veräußerung keine Veräußerungskosten - kein Abzug des Buchwerts eines abgebrochenen, aber nicht veräußerten Wirtschaftsguts

Leitsatz

1. Kosten für den Abbruch eines Wirtschaftsguts, die in Zusammenhang mit der Veräußerung eines anderen Wirtschaftsguts anfallen, sind keine Veräußerungskosten.

2. Der Veräußerungspreis ist nur um den Buchwert des veräußerten, nicht um den des vom Veräußerer abgebrochenen Wirtschaftsguts zu mindern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 628
BFH/NV 1991 S. 43 Nr. 7
SAAAA-93742

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