1. Wird über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet, kann eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden, auch wenn dieser das Unternehmen nicht fortführt.
2. Insolvenzrechtliche Bestimmungen stehen einer Musterfeststellungsklage jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Feststellungsziele sich ausschließlich auf Aktivprozesse der Masse beziehen.
3. Die Berücksichtigung eines Neukundenbonus in der Jahresverbrauchsabrechnung eines Energieversorgungsvertrags stellt keine insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung oder Verrechnung dar, wenn der Neukundenbonus als vom Jahresumsatz abhängiger Nachlass (Rabatt) ausgestaltet ist.
4. Beschränkt sich eine Bestimmung in einem Energielieferungsvertrag über die Berechnung des Jahresverbrauchspreises ausschließlich auf die Formulierung
"Grundpreis: […] €/Monat (inkl. 19% MWst)
Arbeitspreis: […] €/Monat (inkl. 19% MWSt)
Neukundenbonus: [x] % (Jahresumsatz)",
kann diese Klausel bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern dahin auszulegen sein, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen einmaligen, nicht an eine Mindestlaufzeit geknüpften Nachlass (Rabatt) auf den Jahresverbrauchspreis handelt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:270723UIXZR267.20.0
Fundstelle(n): BB 2023 S. 1922 Nr. 35 DB 2023 S. 2042 Nr. 35 DStR-Aktuell 2023 S. 9 Nr. 32 NJW 2023 S. 8 Nr. 36 NJW 2024 S. 599 Nr. 9 NJW 2024 S. 604 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2023 S. 2215 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2023 S. 2215 WM 2023 S. 1659 Nr. 35 ZIP 2023 S. 1856 Nr. 35 ZIP 2023 S. 4 Nr. 31 YAAAJ-46655