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BFH Urteil v. - II R 2/89 BStBl 1991 II S. 683

Gesetze: BewG § 75 Abs. 6

Eine Wohnung muß in der Regel baurechtlich zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sein

Leitsatz

Eine Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinn liegt in der Regel nur vor, wenn sie auch baurechtlich zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 683
BFH/NV 1991 S. 54 Nr. 9
EAAAA-93764

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