Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - V B 3/22

Gesetze: FGO § 6 Abs. 3 Satz 1 FGO;

Rückübertragung auf den Vollsenat nach Übertragung auf den Einzelrichter

Leitsatz

NV: Der Einzelrichter kann nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 FGO den Rechtsstreit auf den Senat zurückübertragen, wenn sich aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist. Hieran fehlt es jedenfalls dann, wenn sich aus der Verfahrensführung eines im Aussetzungsverfahren tätigen Einzelrichters keine Rückschlüsse auf das Verhalten eines anderen im Hauptsacheverfahren tätigen Einzelrichters ziehen lassen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.170823.VB3.22.0- !Ungültige Zeicheneinstellung -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2023 S. 1224 Nr. 10
NJW 2023 S. 10 Nr. 37
YAAAJ-46775

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank