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BFH Beschluss v. - VIII B 72/22

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3; UStG § 2 Abs. 1;

Zurechnung von Einkünften eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Leitsatz

NV: Die umsatzsteuerrechtlichen Kriterien für die Einordnung eines Aufsichtsratsmitglieds als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes sind für die ertragsteuerrechtliche Zurechnung von Einkünften im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG nicht maßgeblich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.080823.VIIIB72.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1941 Nr. 35
BFH/NV 2023 S. 1188 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2023 S. 755
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2023 S. 755
JAAAJ-46780

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