Geltendmachung von Deckungsansprüchen aus Kfz-Haftpflichtversicherung wegen Beschädigung mitgeführten Ernteguts
Leitsatz
Bei einer selbstfahrenden Erntemaschine (hier: Traubenvollernter) entfällt die Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers gemäß Teil B Nr. 11 Abs. 4 Halbs. 1 AKB 1995 für Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung mitgeführten Ernteguts, wenn sich die Arbeitsweise der Maschine insgesamt als Beförderung des Ernteguts darstellt (Fortführung des Senatsurteils vom - IV ZR 229/93, VersR 1994, 1058).
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2023:190723UIVZR384.22.0
Fundstelle(n): NJW 2023 S. 8 Nr. 38 NJW-RR 2023 S. 1266 Nr. 19 WM 2023 S. 1636 Nr. 35 JAAAJ-46822