Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den Verlust späterer Pensionsansprüche infolge Kündigung ist keine Entschädigung
Leitsatz
Eine bereits bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung, die für den Verlust späterer Pensionsansprüche infolge der Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Wahl des Arbeitgebers in einem Betrag ausgezahlt wird, ist keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (Abweichung vom , BFHE 117, 40, BStBl II 1976, 38).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 703 BFH/NV 1991 S. 54 Nr. 9 JAAAA-93771