Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VII ZR 102/22

Gesetze: § 125 BGB, § 242 BGB, § 7 Abs 1 HOAI 2013, § 7 Abs 3 HOAI 2013, § 7 Abs 1 HOAI 2009, § 7 Abs 3 HOAI 2009

Anspruch auf Zahlung restlichen Architektenhonorars: treuwidrige Abrechnung nach Mindestsätzen der HOAI

Leitsatz

Erweist sich eine Abrechnung nach den Mindestsätzen der HOAI ausnahmsweise als treuwidrig, weil das Vertrauen des Auftraggebers auf das vereinbarte niedrigere Honorar schutzwürdig ist (Vergleiche Rn. 15 m.w.N., BGHZ 225, 297), liegen nicht zugleich die Voraussetzungen vor, unter denen der Architekt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert ist, sich auf das Fehlen einer schriftlichen und damit formwirksamen Vereinbarung bei Auftragserteilung (§ 7 Abs. 1 HOAI) zu berufen. Hierzu bedarf es Feststellungen dazu, dass dies zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde und es daher gemäß § 242 BGB rechtsmissbräuchlich ist, sich auf die Formunwirksamkeit zu berufen (Ständige Rechsprechung; Vergleiche Rn. 27, BGHZ 224, 370).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:030823UVIIZR102.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 3574 Nr. 49
NJW 2023 S. 3577 Nr. 49
NJW 2023 S. 8 Nr. 37
WM 2024 S. 564 Nr. 12
IAAAJ-46896

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank