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BFH Urteil v. - I R 67/89 BStBl 1991 II S. 734

Gesetze: KStG 1977 § 28 Abs. 2 und § 27 Abs. 3

Zur Verrechnung mit dem verwendbaren Eigenkapital einer vor Ablauf des Wirtschaftsjahres beschlossenen, aber erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ausbezahlten Vorabdividende

Leitsatz

Eine in einem Wirtschaftsjahr auf den Gewinn des Wirtschaftsjahres beschlossene und im nachfolgenden Wirtschaftsjahr ausbezahlte Vorabdividende ist mit dem verwendbaren Eigenkapital zum Ende des nachfolgenden Wirtschaftsjahres zu verrechnen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 734
BFH/NV 1991 S. 65 Nr. 10
WAAAA-93784

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