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LSG Bayern Urteil v. - L 7 AS 128/22

Leitsatz

Leitsatz:

Das Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III stellt sich prozessual als ein auf eine Geldleistung gerichteter Verwaltungsakt iSd § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG dar.

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Fundstelle(n):
MAAAJ-47187

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