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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 4 U 379/21

Der Kläger begehrt im Wege eines Überprüfungsverfahrens das Ereignis vom 20.08.1999 als Arbeitsunfall anzuerkennen und ihm wegen der Folgen dieses Ereignisses Verletztenrente zu gewähren.

Fundstelle(n):
AAAAJ-47220

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