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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 8 SO 39/22 B ER

Gesetze: § 2 Abs 1 SGB IX; § 99 SGB IX; § 1 BSHG§47V; § 2 BSHG§47V; § 3 BSHG§47V; § 86b Abs 2 S 2 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

Zum Umfang der Eingliederungshilfe nach § 99 Abs 1 und 4 SGB IX (idF v , gültig vom bis zum ) iVm §§ 1 ff EinglHV bei einer nicht wesentlich behinderten Antragstellerin im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur vorläufigen Gewährung eines Persönlichen Budgets für einen Leistungserbringer, dessen Inhaber der gerichtlich bestellte Betreuer der Antragstellerin ist.

Fundstelle(n):
YAAAJ-47225

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