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BFH Beschluss v. - IX B 114/22

Gesetze: FGO § 105 Abs. 5; FGO § 119 Nr. 6; FGO § 116 Abs. 6; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; AO § 180 Abs. 2; Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO § 1;

Nichtzulassungsbeschwerde: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die Einspruchsentscheidung

Leitsatz

NV: Hat das Finanzamt in der Einspruchsentscheidung tatsächliches Vorbringen des Einspruchsführers zu einem im Rahmen der Klage wiederholten, selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsvorbringen übergangen, genügt das Finanzgericht seiner Begründungspflicht nicht, wenn es lediglich auf die Einspruchsentscheidung Bezug nimmt (§ 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.180823.IXB114.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2006 Nr. 36
BB 2023 S. 2599 Nr. 45
BFH/NV 2023 S. 1227 Nr. 10
NJW 2023 S. 10 Nr. 40
YAAAJ-47400

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