Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit
Leitsatz
1. Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit stehen.
2. Das zur Ermittlung von Amts wegen verpflichtete Finanzgericht (FG) muss auch Fragen nachgehen, über welche die Beteiligten nicht streiten, wenn insoweit Zweifel bestehen.
3. Es ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz, das maßgebende ausländische Recht gemäß § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 293 der Zivilprozessordnung von Amts wegen zu ermitteln. Wie das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Die Feststellungen zu Bestehen und Inhalt des ausländischen Rechts sind für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend. Fehlen jedoch die erforderlichen Feststellungen zum maßgeblichen ausländischen Recht, liegt ein materieller Mangel vor.
Tatbestand
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2023:U.240523.XR28.21.0
Fundstelle(n): BStBl 2025 II Seite 230 BB 2023 S. 2005 Nr. 36 BFH/NV 2023 S. 1252 Nr. 10 DStR-Aktuell 2023 S. 12 Nr. 35 DStRE 2023 S. 1223 Nr. 20 EStB 2023 S. 466 Nr. 12 EStB 2023 S. 467 Nr. 12 ErbStB 2023 S. 322 Nr. 11 FR 2023 S. 39 Nr. 1 FR 2023 S. 45 Nr. 1 GStB 2023 S. 47 Nr. 12 IStR 2023 S. 755 Nr. 20 IWB-Kurznachricht Nr. 15/2024 S. 594 IWB-Kurznachricht Nr. 15/2024 S. 594 PIStB 2023 S. 262 Nr. 10 PIStB 2023 S. 262 Nr. 10 RIW 2023 S. 696 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2023 S. 757 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2023 S. 757 IAAAJ-47401