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BSG Beschluss v. - B 4 AS 84/22 B

Gesetze: § 55 SGG, § 73a Abs 1 SGG, § 88 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 121 ZPO

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe - Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts am letzten Tag einer Fristverlängerung - kein Anspruch auf Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts - Verfahrensmangel - Feststellungsklage - Subsidiarität - Untätigkeitsklage - Erledigung des sachlichen Begehrens vor Klageerhebung - beabsichtigte Amtshaftungsklage - zivilgerichtlicher Rechtsschutz

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:060323BB4AS8422B0

Fundstelle(n):
UAAAJ-47462

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