Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 4 AS 5/22 R

Gesetze: § 26 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 26 Abs 3 S 1 SGB 2 vom , § 21 Abs 6 SGB 2 vom , § 13 Abs 2 SGB 2, § 152 Abs 1 S 1 VAG 2016, § 152 Abs 3 S 1 VAG 2016, § 152 Abs 4 S 1 VAG 2016, § 204 Abs 2 VVG 2008, Art 80 Abs 1 S 2 GG, § 3 UnbilligkeitsV, § 6 UnbilligkeitsV

(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Übernahme der Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung - Höhe des Zuschusses nach § 26 Abs 1 S 1 SGB 2 - Begrenzung auf den halbierten Beitrag für den Basistarif - Zumutbarkeit - Wechsel in Basistarif - Rentennähe - Nichtanwendbarkeit von § 21 Abs 6 SGB 2 - Unbilligkeitsverordnung - Rechtsfortbildung - Ermächtigungsgrundlage)

Leitsatz

1. Der Anspruch auf einen Zuschuss zum Beitrag für eine private Krankenversicherung ist auf den Betrag begrenzt, den der privatversicherte Leistungsberechtigte zu zahlen hätte, wenn er bei seinem Krankenversicherungsunternehmen im Basistarif versichert wäre.

2. Die Regelung über den Härtefallmehrbedarf ist nicht einschlägig, wenn es um Bedarfe geht, die der Gesetzgeber außerhalb des Regelbedarfs gesondert geregelt hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:060623UB4AS522R0

Fundstelle(n):
EAAAJ-47463

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank